AGB

Allgemeine Geschäftsbedingungen für gebuchte Touren/Reisen

Unsere angebotenen Leistungen unterliegen dieser allgemeinen Geschäftsbedingungen.

TOUR BETRIEB:
Diese Touren werden von AFRIKA 24 REISEN (PTY) LTD, nachfolgend „Betreiber“ genannt, geleitet.

1.) ANWENDUNG DER ALLGEMEINEN GESCHÄFTSBEDINGUNGEN UND DES REISEVERTRAGES

Bei der Buchung erhaelt der Kunde die Buchungsbestätigung/Rechnung. Der Vertrag kommt mit dem Erhalt dieser entsprechenden Bestätigung des Betreibers zustande. Im Falle einer Buchung innerhalb von weniger als 10 Arbeitstagen vor Abreise, ist eine Buchungsbestätigung sofort bindend.

Allgemeine Vereinbarungen oder besondere Wünsche des Kunden sind schriftlich festzuhalten und gelten erst nach deren Eingang auf der Buchungsbestätigung als verbindlich vereinbart.

Die Reservierung ist für den Kunden vier Wochen verbindlich. Während dieser Zeit ist der Betreiber verpflichtet, die Buchungsbestätigung/Rechnung zu erstellen. Im Falle einer kurzfristigen Reservierung innerhalb von 10 Arbeitstagen vor Reisebeginn, gilt die Buchung als späte Buchung und der Vertrag kommt mit sofortiger Bestätigung der Buchung oder bei Aufnahme der Reise zustande.

2.) ZAHLUNGSBEDINGUNGEN
Nach Vertragsschluss oder spätestens innerhalb von 14 Tagen nach Erhalt der Buchungsbestätigung/Rechnung, wird dem Kunden eine nicht rückzahlbare Anzahlung in Rechnung gestellt, welche in der Buchungsbestätigung angegeben ist (max. 20%).
Der Restbetrag wird spätestens 30 Tage vor der Abreise fällig. Bei Vertragsabschluss innerhalb von 30 Tagen vor Reisebeginn ist der Kunde verpflichtet, den gesamten Reisepreis sofort zu bezahlen.

3.) AKTIVITÄTEN UND ÄNDERUNGEN DER LEISTUNGEN
Der Umfang der vereinbarten Leistungen und Aktivitäten richtet sich nach den im individuellen Angebot (welches per Email an den Kunden versandt wurde) und der Buchungsbestätigung/Rechnung.

Die Angaben sind für den Betreiber verbindlich. Für objektiv richtige und nicht vorhersehbare Gründe behält sich der Betreiber jedoch das Recht vor, Änderungen an der Anordnung vorzunehmen, die im Angebot/Buchungsbestätigung angeboten wurden, über die der Kunde natürlich vor der Buchung informiert wird. Bestimmte Änderungen oder Abweichungen von einzelnen Reisearrangements, deren Notwendigkeit erst nach Vertragsabschluss offensichtlich wird und die der Betreiber nicht gegen den Willen des Kunden verursacht hat, können nur vorgenommen werden, wenn sie von untergeordnetem Charakter sind und den Charakter der Tour als Ganzes nicht stören.
Der Betreiber ist verpflichtet, dem Kunden eine solche zulässige Änderung oder Abweichung unverzüglich nach dem Grund der Kenntnisnahme durch den Betreiber zu erklären. In diesem Fall hat der Kunde das Recht, vom Vertrag zurückzutreten oder die Teilnahme an einer anderen Reise zu verlangen. Wenn der Betreiber ein solches alternatives Angebot machen kann, ohne zusätzliche Kosten zu verursachen.
Der Betreiber wird die Kosten für die Erbringung von Dienstleistungen, die nicht ganz oder teilweise vom Kunden verschuldet wurden, nicht zurückerstatten.
Der Betreiber erstellt keine Rechnungen für einzelne Elemente der Tour.

4.) STORNIERUNG DER BUCHUNG IM NAMEN DES KUNDEN
Der Kunde kann die Reisevereinbarung jederzeit kündigen, muss jedoch die anfallenden Stornierungsgebühren bis zur unten angegebenen Höchstsumme bezahlen.
Diese werden wie folgt berechnet:
Zwischen Bestätigung und bis 30 Tage vor Reisebeginn 20% des Reisepreises pro Person

29-15 Tage vor Reisebeginn 30% des Reisepreises pro Person
14-7 Tage vor Abreise 60% des Reisepreises pro Person
6-1 Tag oder Nichterscheinen vor Abreise 80% des Reisepreises pro Person. Für individuelle Reisearrangements können unterschiedliche Stornogebühren anfallen.

5.) ÄNDERUNGEN DES PROGRAMMES AUF ANFRAGE DES KUNDEN
Wünscht der Kunde nach Vertragsschluss eine Änderung des Reisearrangements, kann der Betreiber dem Kunden eine Bearbeitungsgebühr berechnen, wenn der Betreiber keine Information über eine höhere Vergütung gemäß dem Reisepreis vorlegt abzüglich der für die Aktivität eingesparten Kosten und abzüglich der Summe der Aktivitäten, die der Betreiber verkaufen oder auf andere Weise nutzen könnte.

6.) ANDERE PERSONEN REISEN
Vor Reisebeginn hat der Kunde das Recht zu verlangen, dass eine andere Person an seiner Stelle einreist und die Rechte und Pflichten des Reisevertrages eingeht. Der Betreiber hat das Recht, die Teilnahme der dritten Person nicht zu akzeptieren, wenn die Person die besonderen Anforderungen der Reise nicht erfüllt oder wenn gesetzliche Bestimmungen oder behördliche Anordnungen seine Teilnahme nicht erlauben.

Tritt ein Dritter in den Vertrag ein, haften er und die Person, die die Reise ursprünglich gebucht hat, als Gesamtschuldner für den Reisepreis.
Tritt ein Dritter in den Vertrag ein, so haften er und die Person, die die Reise an erster Stelle gebucht hat, als Mitschuldner für die durch den Vertragsschluss des Dritten verursachten Zusatzkosten. Die Pauschale beträgt ZAR 1.500,00 pro zu ändernde Person.

7.) STORNIERUNG VON TOUREN AUS GRÜNDEN HÖHERER GEWALT
Wenn der Reisebetrieb aufgrund höherer Gewalt, wie Krieg, Kriegsgefahr, Aufruhr, Bürgerkrieg, Arbeitskampf, terroristische Aktivitäten, Natur – oder Atomkatastrophe, widrige Wetterbedingungen oder andere unvorhersehbare Umstände, erschwert oder gefährdet ist, nach Vertragsschluss, haben sowohl der Kunde als auch der Betreiber das Recht, vom Vertrag zurückzutreten. Der Betreiber hat Anspruch auf eine angemessene Entschädigung für die bisher durchgeführten Tätigkeiten.

8.) GARANTIE UND RECHTSMITTEL
Wird die Tour nicht gemäß Reisevertrag durchgeführt, hat der Kunde Anspruch auf Nacherfüllung, wenn dies nicht zu unangemessenen Ausgaben führen würde. Abhilfe bedeutet, die Beseitigung der Ursachen begründeter Beschwerden, auch durch Ersatzleistungen, wo immer dies möglich ist.

Der Kunde hat das Recht, eine Reduzierung des Reisepreises zu verlangen, wenn er die Beschwerde oder die Beanstandungen unverzüglich dem Reiseleiter oder dem Betreiber zur Kenntnis gebracht hat. Telefonnummern sind in den Reisedokumenten angegeben. Wenn der Kunde sich nicht beschweren kann, hat er keinen Anspruch auf eine Reduzierung des Reisepreises.

Der Preis muss angemessen unter Berücksichtigung des Werts der Dienstleistung zum Zeitpunkt des Verkaufs und des tatsächlichen Wertes der angebotenen Dienstleistung reduziert werden.

Wenn eine Vereinbarung durch einen Fehler erheblich beeinträchtigt wird und der Betreiber keine Abhilfe innerhalb eines angemessenen Zeitplans bietet, hat der Kunde das Recht, den Reisevertrag schriftlich gegenüber dem Betreiber zu stornieren. Dies gilt auch, wenn ein Fehler vorliegt und der Kunde aus einem wichtigen, für den Betreiber nachvollziehbaren Grund nicht an der Reise teilnehmen kann. In den Fällen, in denen eine Nachbesserung unmöglich ist oder der Unternehmer es ablehnt oder die sofortige Aufhebung des Vertrages wegen eines besonderen Interesses des Kunden gerechtfertigt ist, ist in diesen Fällen keine Nachfrist zu setzen.

Unabhängig von der Minderung des Kaufpreises oder der Aufhebung des Vertrages hat der Kunde Anspruch auf Schadenersatz, es sei denn, es liegt kein Verschulden des Betreibers vor.

9.) HAFTUNGSBESCHRÄNKUNG
Der Betreiber und ihre Agenten handeln nur als Agenten im Bezug auf Reisen. Es wird generell keine Haftung für Verletzungen, Schäden, Verlust, Diebstahl, Todesfall, unvorhergesehen Verspätungen oder Unregelmäßigkeiten übernommen, die durch Schäden an Fahrzeugen, aus sonstigen Gründen, oder durch Handlungen von Person/Agentur die mit der Durchführung der Reise beauftragt sind, entstanden. Ausgenommen ist eine Haftung bei Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit. Alle Reisepläne und Fahrzeiten können ohne vorherige Ankündigung geändert werden, soweit Zweck und Ziel dem Angebot am nächsten kommt.

Der Betreiber empfiehlt dem Kunden, eine Reiseversicherung im Voraus abzuschließen.

10.) AUSSCHLUSS VON ANSPRÜCHEN UND BESCHRÄNKUNGEN
Innerhalb eines Monats nach dem vertraglich vorgesehenen Ende der Reise muss der Betreiber über etwaige Entschädigungsansprüche auf Grund des dem Reisevertrag widersprechenden Reisebetriebs in schriftlicher Form informiert werden. Nach Ablauf des Verfallsdatums kann der Kunde nur Schadensersatz verlangen, wenn er nicht schuld daran ist, dass er die Frist nicht eingehalten hat.

11.) UNGÜLTIGKEIT EINZELNER REGELN
Die Unwirksamkeit einzelner Bestimmungen des Reisevertrages führt nicht zur Unwirksamkeit des Reisevertrages insgesamt.